AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marketingdienstleistungen in Zusammenarbeit mit Marketing mit Jule
**Stand: Dezember 2025**
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marketing mit Jule, vertreten durch Julia Schneider, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Kunden („Auftraggeber“) über die Erbringung von Marketingdienstleistungen.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Marketingdienstleistungen wie z. B.:
- Erstellung von Marketing- und Kommunikationskonzepten
- Grafik- und Designleistungen
- Erstellung von Texten, Social-Media-Content und Werbematerialien
- Website-Erstellung und Landingpages
- Beratung im Bereich Branding, Online-Marketing und E-Mail-Marketing
- Einrichtung und Betreuung von Tools und Newsletter-Systemen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder schriftlichen Vereinbarungen.
3. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Arbeitsbeginn zustande. Mündliche Absprachen sind nicht bindend.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Unterlagen und Zugänge vollständig und korrekt innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung bzw. nach Vertragsabschluss bereitzustellen, sofern im Angebot oder Projektplan keine abweichenden Fristen vereinbart wurden.
(2) Freigaben (z. B. für Konzept, Design oder finale Ergebnisse) sind durch den Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als vorläufig genehmigt und der Auftragnehmer kann mit dem nächsten Projektschritt fortfahren.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung rechtlich zulässig ist.
(4) Verzögerungen, die aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlender Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen mindestens um die Dauer der Verzögerung sowie um eine angemessene Bearbeitungszeit.
(5) Entsteht dem Auftragnehmer durch verspätete oder fehlende Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand (z. B. erneute Anpassungen, Terminverschiebungen, Wiederaufwärmen eines Projektes nach längerer Wartezeit), ist er berechtigt, diesen Aufwand zu berechnen.
(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht nach oder verursacht er erhebliche Verzögerungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren oder – nach vorheriger angemessener Ankündigung – vollständig zu schließen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände sind in jedem Fall zu vergüten.
5. Leistungszeit und Verzögerungen
(1) Verbindliche Liefer- oder Leistungszeiten müssen schriftlich vereinbart worden sein.
(2) Bei höherer Gewalt sowie bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistungserbringung beeinträchtigen, verlängern sich die vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG.
Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
6.2 Allgemeine Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der Preisliste.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme).
6.3 Mahnkosten und Verzug
Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sofern er nicht bereits durch eine Mahnung in Verzug gesetzt wurde. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.Für Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Verbraucher (§ 13 BGB) 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für jede berechtigte Mahnung kann der Auftragnehmer eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR erheben. Weitergehende Schäden bleiben hiervon unberührt und können ebenfalls geltend gemacht werden.
7. Nutzungsrechte
(1) Übergang der Rechte
Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Rechnung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(2) Umfang der übertragenen Rechte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Auftraggeber einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte eingeräumt.
Diese beinhalten:
- das Recht zur Nutzung der finalen Ergebnisse für die vereinbarten Zwecke (z. B. Website, Social Media, Print)
- ohne zeitliche Einschränkung
- innerhalb des vereinbarten geografischen Bereichs (standardmäßig: Deutschland / DACH, falls nicht anders festgelegt)
(3) Ausgeschlossene Nutzungen
Folgende Nutzungen sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht umfasst:
- exklusive Nutzungsrechte
- Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte
- Nutzung für nicht vereinbarte Medien oder Formate
- Bearbeitung oder Veränderung der Werke durch Dritte (z. B. andere Designer oder Agenturen)
- unbegrenzte Unternehmensnutzung (z. B. Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen)
(4) Rohdaten und offene Dateien
Rohdaten sowie offene, editierbare oder projektbezogene Dateien (z. B. PSD-, AI-, INDD-, XD-, Figma-, Canva- oder sonstige Arbeitsdateien) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Der Auftraggeber erhält standardmäßig ausschließlich die finalen, zur Nutzung bestimmten Endformate (z. B. PNG, JPG, PDF, MP4, Web-Export).
Die Herausgabe von Rohdaten oder offenen Dateien erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und kann mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein, da diese Dateien wesentliche Bestandteile des kreativen Arbeitsprozesses, Know-hows und der professionellen Projektstruktur des Auftragnehmers darstellen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, interne Strukturen, Ebenenorganisationen, Schriftdateien, Plugin-Daten oder externe Lizenzen offenzulegen oder mitzuliefern.
(5) Urheberrechtliche Nennung
Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten im Rahmen der eigenen Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigen Gründen widerspricht. Der Widerspruch ist in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) einzureichen, mündliche Erklärungen oder telefonische Absprachen sind nicht ausreichend.
(6) Drittmaterialien
Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (z. B. Bilder, Logos, Texte), müssen frei von Rechten Dritter sein. Die Verantwortung für die rechtliche Nutzung trägt ausschließlich der Auftraggeber.
8. Abnahme und Korrekturen
(1) Der Auftraggeber erhält nach Abschluss die Möglichkeit zur Prüfung.
(2) Im Leistungsumfang sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Eine Korrekturschleife umfasst dabei alle zusammenhängend eingereichten Änderungswünsche zu einer vorgelegten Version. Nicht zusammenhängende oder nachträglich eingereichte Änderungswünsche gelten als neue Korrekturschleife.
(3) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
9. Haftung
(1) Haftungsmaßstab
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Haftung für bereitgestellte Inhalte und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Fonts, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, erforderliche Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Verstöße oder verspätete Bereitstellung entbinden den Auftragnehmer von etwaigen Haftungsansprüchen. Entsteht dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
(3) Leistungs- und Erfolgshaftung
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird keinerlei Erfolg garantiert, insbesondere nicht hinsichtlich:
1. Suchmaschinenplatzierungen (SEO-Rankings)
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Platzierungen in Suchmaschinen. Rankings können durch viele Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, darunter:
- Algorithmusänderungen der Suchmaschinen
- Wettbewerberaktivitäten und Marktveränderungen
- Technische Änderungen an der Website oder am Hosting
- Inhaltliche oder strukturelle Änderungen durch den Auftraggeber selbst
2. Social-Media-Reichweiten, Interaktionen oder Followerzahlen
Erfolge in Social Media sind von zahlreichen externen Faktoren abhängig, wie z. B.:
- Änderungen der Plattform-Algorithmen (z. B. Meta, Instagram, LinkedIn, TikTok)
- Aktivität und Verhalten der Zielgruppe
- Wettbewerbssituation und externe Trends
- Zeitpunkt und Art der Veröffentlichungen
- Budget für bezahlte Kampagnen
Der Auftragnehmer liefert Inhalte und Strategien nach bestem Wissen, kann jedoch keine Reichweite oder Interaktionen garantieren.
3. Werbeleistungswerte (CTR, Conversion, ROAS etc.)
Die Leistung von Werbemaßnahmen hängt u. a. von:
- Qualität und Relevanz der Anzeigeninhalte
- Targeting, Platzierung und Budget
- Verhalten der Nutzer:innen
- Marktbedingungen und Mitbewerbern
- Faktoren auf Drittanbieter-Plattformen (z. B. Google Ads, Meta Ads)
Daher werden diese Werte nicht garantiert.
4. Technische Funktionen von Drittanbietern oder Plattformen
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von externen Tools oder Plattformen, die für die Leistungserbringung genutzt werden (z. B. CMS, Newsletter-Systeme, Social-Media-Tools, Tracking-Software). Einschränkungen, Ausfälle oder Änderungen durch Dritte liegen außerhalb seines Einflussbereichs.
5. Messbare Ergebnisse wie Umsatzsteigerungen, Leads oder Verkäufe
Marketingmaßnahmen können nur den Rahmen schaffen, um Ergebnisse zu verbessern, nicht jedoch den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg garantieren. Die Höhe von Leads, Umsatz oder Verkäufen hängt ab von:
- Angebot, Preisgestaltung und Qualität des Produkts oder der Dienstleistung
- Marktbedingungen und Wettbewerbsaktivität
- Verhalten und Entscheidung der Kunden
- Internen Prozessen und Ressourcen des Auftraggebers
(4) Externe Einflüsse und Risiken
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungsbeeinträchtigungen, die durch Dritte, externe Faktoren oder Rahmenbedingungen entstehen, darunter insbesondere:
- Änderungen von Algorithmen oder Richtlinien (Suchmaschinen, Social Media)
- Technische Ausfälle bei Hosting, CMS, Tracking- oder Newsletter-Tools
- Markt- und Wettbewerbsbedingungen
- Handlungen oder Unterlassungen Dritter
(5) Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(6) Datenverlust und Sicherheit
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust, der durch den Auftraggeber, Drittanbieter oder technische Probleme entsteht. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(7) Dokumentation und Nachweis
Der Auftragnehmer stellt Berichte über durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung, um die erbrachten Leistungen transparent zu dokumentieren. Dies stellt jedoch keine Erfolgsgarantie dar.
10. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß DSGVO vertraulich zu behandeln. Details finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11. Kündigung
(1) Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt (z. B. Nichtzahlung, wiederholte Verzögerung bei Freigaben oder Mitwirkungspflichten)
- die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar ist
- der Auftraggeber oder Auftragnehmer insolvent wird oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wird
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(3) Vergütung bereits erbrachter Leistungen
Im Falle einer Kündigung sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
Bereits geleistete Teilarbeiten, Konzepte, Entwürfe oder Ergebnisse gelten als Teil der erbrachten Leistung. Diese definieren sich über bereits freigegebene oder genehmigte Arbeitsschritte und müssen vollständig vergütet werden.
(4) Abrechnung von Aufwänden und Materialien
Zusätzlich sind Aufwände für vorbereitende Arbeiten, Materialkosten, Lizenzen, externe Dienstleistungen oder sonstige projektbezogene Kosten zu erstatten, sofern diese bereits entstanden sind oder vertraglich vereinbart wurden.
(5) Übergabe von Arbeitsergebnissen
Nach Kündigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche bis dahin fertiggestellten Arbeitsergebnisse in dem aktuellen Bearbeitungsstand, soweit dies technisch möglich und mit der Zahlung abgegolten ist. Rohdaten und offene Dateien sind nur dann zu übergeben, wenn dies explizit vereinbart wurde.
(6) Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (E-Mail oder Brief). Mündliche Erklärungen oder telefonische Absprachen sind nicht ausreichend.
12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Unwirksame Klauseln berühren die übrigen Regelungen nicht.
(3) Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
